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COM.POSiTUM Multimedia-Agentur - Ihr Ansprechpartner für Internet, Suchmaschinenoptimierung und barrierefreies Webdesign in Fulda





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 Sonja Neidthardt

Chance statt Last: Vorteile barrierefreier Internetpräsenzen für Unternehmer. Interview mit COM.POSiTUM in der neuesten Ausgabe des IHK-Magazins „Wirtschaftsregion Fulda“

Chance statt Last

Barrierefreies Internet

Das Thema „barrierefreies Internet“ verunsichert zurzeit viele Unternehmer. Der Grund: Am 31. Dezember ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit der Behinderten Informationstechnik Verordnung (BITV) in Kraft getreten. Ist damit eine neue unliebsame Pflicht entstanden? Im Gespräch mit WRF erläutert Sonja Neidhardt, Geschäftsführerin der Multimedia-Agentur Compositum in Fulda, was barrierefreies Webdesign bedeutet, wen die Verordnung betrifft und welche Chancen sie bietet.

Frau Neidhardt, was bedeutet „barrierefreies Internet“?

Barrierefreies Internet bezeichnet Internetangebote, die von allen, unabhängig von ihren körperlichen Möglichkeiten, uneingeschränkt genutzt werden können.

Wer ist die Zielgruppe?

Barrierefreie Webseiten werden für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, vor allem Sehbehinderungen, von der Farbenblindheit bis zur Vollerblindung entwickelt.

Was benötigen Beeinträchtigte zum Surfen?

Sie benötigen andere Endgeräte wie Vergrößerungsprogramme, eine Tastatur, die Blindenschrift ausgibt oder eine spezielle Software, die beispielsweise Text vorliest. Allerdings, und hier liegt der Knackpunkt: Die Endgeräte funktionieren nur dann, wenn die Webseiten entsprechend barrierefrei konzipiert und programmiert sind.

Wessen Internetpräsenz muss bereits jetzt barrierefrei sein?

Seit dem 31. Dezember 2005 sind Verwaltungen, Körperschaften und Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene verpflichtet, barrierefrei zu sein. In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Vorschriften. Für Unternehmer gibt es daher noch keinen Grund zur Panik. Wer die Entwicklung jedoch aufmerksam beobachtet, kann die vorauseilende Notwendigkeit erahnen. Wer noch ein wenig weiter blickt, entdeckt die Chance.

Wie hoch sind die Kosten?

Einen Auftritt 100 Prozent barrierefrei zu gestalten ist kaum möglich. Wird die Umstellung nicht „bis auf die Spitze“ getrieben, fallen bei einem neuen Auftritt rund fünf Prozent Zusatzkosten an. Barrierefreie Seiten verzichten in der Regel zum Beispiel auf Flash-Programmierungen. Auch bestehende Internetpräsenzen können häufig durch wenige kniffe barrierefreier gestaltet werden.

Wer entscheidet ob ein Internetauftritt barrierefrei ist?

Die BITV-Richtlinien regeln den Grad der Barreierfreiheit in drei Stufen. Hier werden vor allem technische Aspekte berücksichtigt und klar definiert. Ob eine Internetpräsenz die technischen Voraussetzungen erfüllt, kann jeder kostenfrei im Internet ausprobieren. Eine Linksammlung gibt es unter http://www.barrierefreiheit-als-chance.de.

Sie sehen barrierefreies Internet auch als Chance. Warum?

Barrierefreiheit bringt außer dem Imagegewinn einige weitere positive Nebeneffekte mit sich. Ohne wesentlichen Mehraufwand können Versionen der Webseiten für Handys hinterlegt werden. Das kann vor allem für Unternehmen mit Kunden im B2B-Bereich, die die mobile Technik (MDAs, PDAs) immer häufiger einsetzen, ein großer Vorteil sein.
Eine weitere wichtige „Nebenwirkung“: Eine Faustregel besagt, alles, was sehbehinderten Menschen Probleme bereitet, ist auch für Robots von Suchmaschinen ein Hindernis. Anders ausgedrückt, Barrierefreiheit gibt bei der Suchmaschinenoptimierung entscheidende Pluspunkte.
Nicht zuletzt sind die Ladezeiten barrierefreier Internetseiten erheblich geringer und die Datenmengen kleiner, das wiederum spart Traffic-Kosten.

Interview: Roswitha Birkemeyer, IHK Fulda

 


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