Ist eine nicht ganz unumstrittene Haftungsauschlussklausel für Internetseiten. Diese entstand durch ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Gerade für externe Links kann man sich mit einem Disclaimer vor rechtlichen Schwierigkeiten schützen da der Seitenbetreiber keinen Einfluss auf eventuelle rechtswidrige Inhalte externer Webseiten hat. Wenn man allerdings eine Linksammlung zu rechtwidrigen Webseiten anlegt, schützt auch der Disclaimer nicht vor möglichen rechtlichen Konsequenzen
